Geschäfts- und Buchungsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäfte von Jan Krambeck als DJ und technischer Dienstleister. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Der Vertrag kommt durch Unterschrift des umseitigen Vertrages durch beide Vertragsparteien zustande.
Von diesen AGB abweichende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
Diesen AGB entgegenstehende AGB des Kunden werden ausdrücklich widersprochen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil

2. Leistungen

Der Gegenstand des Vertrages zwischen dem DJ und dem Kunden richtet sich nach dem Vertrag.
Der DJ bietet dem Kunden folgende Pakete zur Auswahl an:

(a) Musikdarbietungen des DJ unter Benutzung des von dem DJ zur Verfügung gestellten Equipments. Der DJ spielt Musik aus eigenem Bestand unter Benutzung seiner technischen Ausstattung.
(b) Musikdarbietungen des DJ unter Benutzung des von dem Kunden zur Verfügung gestellten Equipments. Der DJ spielt Musik aus eigenem Bestand oder dem des Kunden unter Benutzung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung.
(c) Vermietung von Equipment

Das von dem DJ zur Verfügung gestellte Equipment umfasst grundsätzlich eine der jeweiligen Veranstaltung und deren lokalen Gegebenheiten angepasste Beleuchtungs- und Beschallungsanlage.
Die Buchung der Leistungen nach Nr. 2. a. und 2. b. dieser AGB umfasst grundsätzlich auch die Benutzung der von dem DJ zur Verfügung stehenden Musikstücke bzw. Tonträger, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Die Buchung der Leistungen nach Nr. 2 c. dieser AGB umfasst grundsätzlich keine Überlassung von Musikstücken bzw. Tonträgern des DJ, es sei denn es ist vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart.

3. Preise

Die Vereinbarung über Vergütung und Preise der Veranstaltung wird im Booking-Vertrag geklärt. Die angegeben Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer anzusehen.

4. Bezahlung / Zahlweise

Die Bezahlung wird durch die im Booking-Vertrag dargestellte Zahlungsmethode vereinbart. Die Bezahlung erfolgt in der Regel eine Woche vor der Veranstaltung per gestellter Rechnung oder unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung durch den Kunden in bar oder. Eine Zahlung auf Rechnung ist in nach dem Ermessen des DJs möglich. Im Booking-Vertrag wird die zu leistende Anzahlung festgehalten.Treten besondere in der Person des Kunden liegende Umstände auf, die auf eine Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, ist der DJ berechtigt den gesamten Preis im Voraus (vor dem Aufbau) zu verlangen. Dieses Verlangen ist von dem DJ zu begründen.

5. Art und Weise der Musikdarbietung

Die konkrete Art und Weise der von dem DJ durchgeführten Musikdarbietung erfolgt nach Ermessen des DJ.
Der Kunde klärt den DJ im Vorwege über die erwarteten Gäste auf. Insbesondere erklärt sich der Kunde über die auf der Veranstaltung gewünschte Musikrichtung, so dass diese von dem DJ berücksichtigt werden kann, soweit dies ihm möglich ist.
Der DJ ist befugt während der Veranstaltung entgegen den im Vorwege der Veranstaltung geäußerten Wünschen des Kunden zu handeln, wenn es die Stimmung der Gäste nicht beeinträchtigt oder diese verbessert.
Der DJ berücksichtigt im Laufe der Veranstaltung von dem Kunden oder dessen Gästen spontan geäußerte Musikwünsche im Rahmen des von dem DJ mitgeführten Repertoires, sofern die Wünsche nach dem Ermessen des DJ in den Ablauf der Veranstaltung passen und der Stimmung nicht abträglich sind.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem DJ die Räumlichkeiten der Veranstaltung einen angemessenen Zeitraum vor Beginn der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Spätestens jedoch 5 Stunden vor Beginn der Veranstaltung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem DJ ein Tätigkeitsort auf der Veranstaltung zur Verfügung steht, der eine Gefährdung der Person des DJ sowie des eingesetzten Equipments ausschließt. Insbesondere hat der Kunde dem DJ bei Außenveranstaltungen einen vor Regen und Nässe geschützten Ort zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde gewährleistet, dass der DJ das Equipment an dem vorgesehenen Ort in Betrieb nehmen kann. Insbesondere ist für ausreichende Stromanschlüsse zu sorgen.
DJ und ggf. weitere technische Helfer werden für den Zeitraum von dem Kunden mit Speisen und Getränken in angemessenem Umfang versorgt

7. Haftung

Der Kunde haftet für alle Schäden am Equipment, Fuhrpark und an der Person des DJ, es sei denn, der DJ hat den Schaden verursacht. Dies gilt sowohl für den Zeitraum des Auf-/Abbaus und dem gebuchten Zeitraum des DJs. Ist der Schaden sowohl von dem DJ als auch von dem Kunden verursacht, haftet der Kunde entsprechend seinem Verursachungsbeitrag.
Für durch Gäste der Veranstaltung verursachte Schäden haftet der Kunde, auch wenn der Schädiger nicht ermittelbar ist oder ein Schadensersatzanspruch gegen den Gast nicht durchsetzbar ist.
Der Kunde hat das aufgebaute Equipment selbsttätig auf Gefahrenquellen zu überprüfen. Soweit von dem Equipment ausgehende Gefahrenquellen durch den Kunden festgestellt werden, hat der Kunde diese dem DJ unverzüglich anzuzeigen. Der DJ und der Kunde sorgen dann gemeinsam für die Beseitigung der Gefahrenquelle.
Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige oder zeigt er die Gefahrenquelle zu spät an, haftet der DJ nicht für den Kunden oder dessen Gästen dadurch entstandene Schäden.

8. Besondere Bestimmung für die Miete von Equipment (Nr. 2. c. dieser AGB)

(a) Übergabe, Auf- und Abbau
Durch den DJ wird An-und Abtransport der Anlage sichergestellt. Dieser übernimmt auch den vollständigen und funktionstüchtigen Aufbau der Anlage.

(b) Einweisung
Der Kunde erhält von dem DJ eine ordnungsgemäße Einführung in die Bedienung des gemieteten Equipments, insbesondere ist der Kunde auf die mit hoher Lautstärke verbundene Gefahren hingewiesen worden.

(c) Überlassung an Dritte
Die Überlassung der Mietsache an Dritte oder Gebrauch der Mietsache durch Dritte ist nicht zulässig, es sei denn der Dritte ist im Vertrag ausdrücklich benannt.

(d) Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden und Verschlechterungen der Mietsache während der Mietzeit, es sei denn diese beruhen auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verursachung durch den DJ.

(e) Mängel
Die Mietsachen werden frei von Mängeln übergeben. Bei Übergabe vorhandene Mängel werden von den Parteien schriftlich fixiert. Auf Mängel der Mietsache, die nicht schriftlich fixiert sind, kann sich der Kunde im Nachhinein nicht berufen. Werden während der Mietzeit Mängel erkennbar, die schon bei Übergabe der Mietsache vorlagen, hat der Kunde diese dem DJ unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem DJ Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Der Kunde ist nicht befugt, den Mangel selbs t zu beseitigen oder einen Dritten zu mit der Mangelbeseitigung zu beauftragen.

(f) Rückgabe
Vor Rückgabe hat der Kunde den DJ auf entstandene Schäden hinzuweisen. Die Rückgabe hat in einem der Übergabe entsprechenden Zustand zu erfolgen. Die Rückgabe erfolgt durch Rückgabe des Kunden am vereinbarten Lagerort oder Abholung der Mietsache durch den DJ zu einem von beiden Parteien vereinbarten Zeitpunkt. Ist eine Abholung durch den DJ aufgrund von dem Kunden zu vertretener Umstände nicht bis 13:00 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages möglich, befindet sich der Kunde ab diesem Zeitpunkt in Verzug, es sei denn es ist vertraglich ausdrücklich eine andere Zeit vereinbart.

(g) Pfand
Der DJ ist berechtigt, im Voraus einen Betrag in Höhe des hälftigen Mietzinses als Pfand zu verlangen.

9. Rücktritt des DJ

Bei Nichterbringbarkeit der vereinbarten Leistung durch den DJ ist dieser berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt nur, soweit der DJ die Nichterbringbarkeit nicht zu vertreten hat. Der DJ hat die Nichterbringbarkeit in der Regel nicht zu vertreten, wenn er durch Krankheit oder durch Krankheit eines nahen Angehörigen an der Leistungserbringung gehindert ist, eine ihm nahe stehende Person stirbt, bei höherer Gewalt oder wenn der Kunde einen verlangten Vorschuss nicht leistet.
Im Falle der Nichterbringbarkeit der geschuldeten Leistung bemüht sich der DJ, dem Kunden einen entsprechenden Ersatz zu besorgen.
Der DJ kann auch von dem Vertrag zurücktreten, wenn die bereits begonnen Veranstaltung aufgrund von dem DJ nicht zu vertretenen Umständen abgebrochen wird. In diesem Falle schuldet der Kunde die volle Gage.
Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung aus nicht von dem DJ zu vertretenen Umständen durch den Kunden abgebrochen wird.

10. Stornierung durch Kunden

Storniert der Kunde den Vertrag, hat der DJ einen Anspruch auf eine Stornogebühr nach folgender Staffelung:

Stornierung in den letzten 7 Tagen vor der Veranstaltung: 100% des vereinbarten Preises. Stornierung in den letzten 30 Tagen vor der Veranstaltung: 75% des vereinbarten Preises. Stornierung binnen 90 Tage vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Preises

Eine Stornogebühr entfällt, wenn der DJ den von dem Kunden abgesagten Termin anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vergeben kann. Ist eine anderweitige Terminvergabe durch den DJ nur unter ungünstigeren Voraussetzungen möglich, so hat der DJ einen Anspruch gegen den Kunden auf Ersatz des durch die Stornierung entstandenen Schaden

11. Verantwortlichkeit für Behördliche Genehmigungen und Auflagen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung sämtlichen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Insbesondere hat der Kunde eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Der Kunde hat die Veranstaltung falls erforderlich bei der GEMA eigenständig anzumelden. Die GEMA-Gebühren hat der Kunde direkt an die GEMA zu leisten. Detaillierte Informationen erhält der Kunde unter www.gema.de. Der DJ ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Kunde diesen Anforderungen nachgekommen ist. Insoweit hat der Kunde den DJ von sämtlichen Ansprüchen freizuhalten.

12. Gerichtstand

Der Gerichtsstand ist für beide Parteien soweit gesetzlich zulässig Flensburg.

13. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die übrigen Bestimmungen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen soweit vorhanden. Sollte gesetzliche Bestimmungen nicht existieren, so ist die unwirksame Bestimmung nach dem Zweck des Vertrages und dem Willen der Parteien zu ersetzen.

© 01.01.2020 Jan Krambeck. Jegliche Vervielfältigung, Kopie und Veränderung dieser Geschäftsbedingungen, auch in Teilen, ist untersagt und wird juristisch verfolgt.